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Bilder Deutsch-Französische Wallfahrt nach Rémelfang vom Sonntag, 18.08.2024

 

Firmung 2025

Voraussichtlich wird im Herbst 2025 die nächste Firmung bei uns und im gesamten pastoralen Raum Saarlouis stattfinden. 

Wir werden dann rechtzeitig alle Jugendlichen, die zwischen dem 1.7.2010 und dem 31.7.2012 geboren sind, anschreiben.

Auch diese Vorbereitung wird wieder gemeinsam mit allen Pfarreien im pastoralen Raum Saarlouis gestaltet werden; für euch bedeutet das ein viel größeres Angebot an Workshops. Die Firmung wird dann wieder in 2 Gottesdiensten bei uns in Überherrn und in Altforweiler stattfinden.



AUS AKTUELLEM ANLASS

Kirchensteuer auf Abfindung? Im Bistum Trier kann man einen
Antrag auf Erlass oder Kappung stellen
Trier/Saarbrücken/Koblenz – Wenn betriebsbedingte Kündigungen
anstehen, ist es gang und gäbe, dass Arbeitnehmer und
Arbeitgeber eine Abfindung aushandeln. Auf diesen Betrag fällt
Kirchensteuer an. Das heißt konkret: Wer eine Abfindung erhält und
zu diesem Zeitpunkt Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist, muss
darauf die üblichen 9% Kirchensteuer zahlen. Das liegt daran, dass
eine Abfindung im Steuerrecht als außergewöhnliche Einkunft gilt.
Antrag auf Erlass oder Kappung sowie mögliche Folgen
Es gibt allerdings die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass der
Kirchensteuer zu stellen. Zwar gibt es darauf keinen
Rechtsanspruch, im Bistum Trier können Antragsteller*innen aber
bis zu 50 Prozent der Kirchensteuer auf ihre Abfindung erlassen
bekommen. Dafür muss man lediglich einen formlosen schriftlichen
Antrag an das Bistum Trier stellen und den
Einkommensteuerbescheid vorlegen. Stimmt alles im
Steuerbescheid, wird der Erlass gewährt. Die zweite Möglichkeit,
die Steuerlast zu mindern, nennt sich Kappung. Das Bistum Trier
kann auf Antrag des Kirchenmitglieds die festgesetzte
Kirchensteuer ermäßigen, wenn die Kirchensteuer 4% des
gesamten zu versteuernden Einkommens übersteigt.
Allerdings sollte man dabei Folgendes beachten: Die Kirchensteuer
ist in der Veranlagung zur Einkommensteuer eine abziehbare
Sonderausgabe. Im Falle der Zahlung wird Kirchensteuer mindernd
berücksichtigt. Wird Kirchensteuer im Erstattungsjahr jedoch
erlassen, kann es im darauffolgenden Veranlagungszeitraum zu
einem sogenannten Erstattungsüberhang kommen. Der entsteht,
wenn mehr Kirchensteuer erstattet als gezahlt wurde. Dieser
Erstattungsüberhang ist als „negative” Sonderausgabe zu werten.
Das kann zu einem reduzierten Sonderausgabenabzug führen –
und damit zu einer höheren Steuerlast. Bevor man also einen
Antrag auf Kappung oder Erlass stellt, sollte man das zu erwartende
Einkommen und die geplanten Sonderausgaben im Blick haben,
damit keine Überraschungen entstehen. Im Zweifel sollte man sich
hier steuerlich beraten lassen. Denn einen pauschalen Rat gibt es

leider nicht. Das liegt daran, dass jeder Steuerfall einzelfallbezogen
und individuell zu beurteilen ist.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Unter Vorlage einer Kopie des bestandskräftigen
Einkommensteuerbescheids kann man einen schriftlichen,
formlosen Antrag an das Bistum Trier stellen: Bischöfliches
Generalvikariat Trier, Abteilung 2.2 Finanzen, Sachgebiet
Kirchensteuer, Mustorstr. 2, 54290 Trier. Weitere Informationen gibt
es auf: www.bistum-trier.de/unser-
bistum/verwaltung/finanzen-
haushaltssicherung/kirchensteuer/index.html.



In den Wintermonaten vom 01.10. bis zur Eröffnung am 01.05. finden keine Trauergottesdienste in der Oranna-Kapelle statt.




25jähriges Priesterjubiläum von Pfarrer Elmar Klein

Am 04. Juli 2023 feierte Pfarrer Elmar Klein in der Pfarrkirche St. Bonifatius in Überherrn mit allen Messdienern, Chören und über 400 Mitchristen sein 25 jähriges Priesterjubiläum.

Im Namen der Pfarreiengemeinschaft Überherrn, aller Gremien der Pfarrbezirke, St. Bonifatius, St. Monika, St. Oranna, St. Peter und den Gemeindereferentinnen gratulieren wir Pfarrer Elmar Klein ganz herzlich zu diesem Jubiläum.

Im Anschluss an den Dankgottesdienst hat der Pfarreienrat zu einem kleinen Umtrunk eingeladen. 


Fronleichnam 2023 in der Pfarreiengemeinschaft




EH E-WIR-HE I R A T E N – EI N AN G E B O T FÜ R PA A R E AU F DE M WE G ZU R KI R C H L I C H E N TR A U U N G



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